Viele Eltern fragen sich: Was passiert eigentlich, wenn mein Kind auf dem Weg zur Schule einen Unfall hat? Wer zahlt, wenn etwas passiert und ist mein Kind in dieser Zeit wirklich abgesichert?
Die gute Nachricht: Ja, Kinder sind auf dem direkten Weg zur Schule gesetzlich unfallversichert. Aber es gibt auch wichtige Ausnahmen und Grenzen, die Eltern kennen sollten. Und genau hier kann eine private Absicherung sinnvoll sein.
Wann gilt der gesetzliche Unfallschutz?
Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei allen sogenannten „Wegunfällen“, also wenn sich ein Unfall auf dem direkten Weg zur Schule oder zurück nach Hause ereignet.
Das gilt unabhängig davon, ob das Kind zu Fuß geht, mit dem Fahrrad fährt oder den Bus nimmt.
Auch in der Schule selbst, auf dem Pausenhof oder bei schulischen Veranstaltungen wie Ausflügen besteht gesetzlicher Unfallschutz.
Wann endet der Schutz?
Der Haken: Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nur auf dem direkten Schulweg. Das bedeutet:
- Kein Schutz bei Umwegen, z. B. wenn das Kind noch beim Bäcker anhält
- Kein Schutz bei privaten Zwischenstopps
- Kein Schutz in der Freizeit – also weder nachmittags noch am Wochenende
Außerdem werden oft nur die unmittelbaren medizinischen Kosten übernommen. Langfristige Folgen oder dauerhafte Beeinträchtigungen können nur sehr eingeschränkt abgesichert sein.
Warum eine private Absicherung sinnvoll ist
Wenn ein Kind durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist, können Kosten entstehen, die weit über das hinausgehen, was die gesetzliche Versicherung abdeckt:
- Umbauten in der Wohnung
- Therapien
- Pflege
- Schulische Unterstützung
- Verdienstausfall der Eltern
Mit einer privaten Kinderunfallversicherung oder einer Kinderinvaliditätsversicherung kannst du dein Kind zusätzlich absichern – auch in der Freizeit, beim Sport oder im Urlaub.
Unser Tipp für Familien in Lüneburg
Als erfahrene Versicherungsagentur hier in Lüneburg beraten wir dich gern, welche Absicherung wirklich sinnvoll ist. Wir schauen uns gemeinsam an, was bereits durch die Schule oder gesetzliche Versicherung abgedeckt ist – und wo es sinnvoll ist, privat aufzustocken.
Gerade bei Kindern lohnt sich ein Blick auf preiswerte und leistungsstarke Tarife, die im Ernstfall wirklich helfen.
Fazit
Ja, dein Kind ist auf dem direkten Schulweg gesetzlich unfallversichert – aber nur eingeschränkt. Bei Umwegen oder Unfällen in der Freizeit greift dieser Schutz nicht. Eine private Zusatzversicherung kann wichtige Lücken schließen und dir als Eltern Sicherheit geben.
Sprich uns gerne an – wir beraten dich persönlich, egal ob telefonisch, VideoCall oder hier vor Ort in Lüneburg. Hier geht es zum Kontaktformular.