Was passiert mit meiner Kfz-Versicherung, wenn ich mein Auto verkaufe?

Der Moment, in dem man den Kaufvertrag unterschreibt und die Schlüssel übergibt, fühlt sich nach „abgeschlossen“ an. Nur die Versicherung sieht das anders. Beim Fahrzeugverkauf gibt es ein paar Punkte, die man leicht übersieht – und genau da fangen die Überraschungen an.

1. Die Versicherung endet erst, wenn das Auto ab- oder umgemeldet ist

Der Verkauf alleine bewirkt nichts. Für die Versicherung zählt ausschließlich, wer als Halter eingetragen ist. Solange dein Name noch in den Papieren steht, läuft dein Vertrag weiter. Erst die Abmeldung oder Ummeldung beendet alles automatisch. Viele merken das erst, wenn trotz Verkauf noch ein Beitrag abgebucht wird.

Wenn du dir unsicher bist, wie der behördliche Ablauf funktioniert und welche Nummer du dafür brauchst, schau hier rein:
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2. Klärt im Kaufvertrag, wer die Abmeldung übernimmt

Das erspart später Diskussionen. Der Käufer kann das Auto sofort ummelden, oder du meldest es vorher selbst ab. Wichtig ist nur, dass du einen Nachweis bekommst. Ohne diesen hängt dein Name weiter am Fahrzeug – und damit auch die Versicherung.

3. Deine Police geht nicht auf den neuen Besitzer über

Manchmal glauben Verkäufer, der Käufer könne „deine Versicherung weiterfahren“. Das funktioniert so nicht. Der Käufer braucht seine eigene eVB und schließt automatisch eine neue Police ab. Deine endet erst, wenn das Auto offiziell nicht mehr auf deinen Namen läuft.

Falls du gerade überlegst, welche Art von Versicherung für ein neues Auto sinnvoll wäre, hilft dir dieser Überblick weiter:
👉 https://versicherung-rudolf.de/kfz-versicherung/haftpflicht-teilkasko-oder-vollkasko-welche-kfz-versicherung-brauchst-du/

4. Nicht verbrauchter Beitrag wird dir erstattet

Sobald die Abmeldung durch ist, rechnet die Versicherung taggenau ab. Alles, was du zu viel gezahlt hast, bekommst du automatisch zurück. Du musst nichts extra beantragen.

5. Deine Schadenfreiheitsklasse bleibt bei dir

Die SF-Klasse gehört immer zum Fahrer, nie zum Auto. Selbst wenn du dein Fahrzeug verkaufst oder eine Pause machst, geht sie nicht verloren. Nur die Zuordnung ändert sich, wenn du später wieder ein Auto anmeldest.

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Versicherungsagentur Rudolf

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