Wenn du in Niedersachsen verbeamtet bist oder demnächst wirst, solltest du dich mit dem Thema Beihilfe gründlich auseinandersetzen. Denn seit dem 1. Februar 2024 gibt es eine wichtige Neuerung: die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe. In diesem Beitrag erfährst du alles, was du 2025 über die Beihilfe in Niedersachsen wissen musst – inklusive Unterschiede zur klassischen Regelung, Vorteilen, Nachteilen und Fristen.
Was ist die Beihilfe für Beamte?
Die Beihilfe ist ein Zuschuss des Dienstherrn (in diesem Fall des Landes Niedersachsen) zu den Kosten der Gesundheitsversorgung von Beamten, Richterinnen und Richtern sowie berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
Dabei unterscheidet man in Niedersachsen seit 2024 zwischen zwei Modellen:
- Individuelle Beihilfe + private Krankenversicherung (PKV)
- Pauschale Beihilfe + gesetzliche oder private Krankenversicherung (GKV/PKV)
Individuelle Beihilfe in Niedersachsen
Bei der klassischen Beihilfe übernimmt das Land Niedersachsen zwischen 50 % und 80 % der beihilfefähigen Krankheitskosten. Der Rest muss über eine private Restkostenversicherung abgesichert werden. Für Kinder kann der Beihilfesatz sogar bei 90 % liegen.
✅ Vorteile:
- Hoher Erstattungssatz bei medizinischen Leistungen
- Freie Tarifwahl bei der privaten Krankenversicherung
- Ideal für Beamte mit hohem Einkommen oder ohne familienversicherte Angehörige
❌ Nachteile:
- Oft aufwendige Abrechnung mit PKV und Beihilfestelle
- Eventuell hohe Beiträge im Alter
- Keine Familienversicherung wie in der GKV
Pauschale Beihilfe seit 2024 in Niedersachsen
Seit dem 1. Februar 2024 gibt es in Niedersachsen die pauschale Beihilfe. Wer sich für dieses Modell entscheidet, erhält einen Zuschuss von 50 % zum monatlichen Krankenversicherungsbeitrag – egal, ob gesetzlich oder privat versichert.
💡 Wichtige Info:
- Die Entscheidung ist einmalig und unwiderruflich
- Gilt auch für später berücksichtigungsfähige Familienangehörige
- Bei Wechsel in ein anderes Bundesland kann die Regelung nicht mitgenommen werden, wenn das Zielland die pauschale Beihilfe nicht kennt
✅ Vorteile:
- Einfache Abwicklung (kein Einreichen von Rechnungen)
- Günstiger für Beamte mit niedrigem Einkommen, in Teilzeit oder mit Familie
- Familienmitglieder können ggf. beitragsfrei in der GKV mitversichert werden
❌ Nachteile:
- Max. 50 % Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag
- Keine Erstattung individueller Gesundheitskosten über Beihilfe
- Kein Zuschuss zur Pflegeversicherung
Frist für die Antragstellung: 31. Januar 2025
Frist für die Antragstellung: 31. Januar 2025
Wenn du vor dem 1. Februar 2024 bereits verbeamtet warst, musst du dich bis spätestens zum 31. Januar 2025 für oder gegen die pauschale Beihilfe entscheiden. Danach ist kein Wechsel mehr möglich.
👉 Empfehlung:
Lass dich vorher unabhängig beraten, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale oder einem spezialisierten Makler. Die Entscheidung betrifft deine gesamte zukünftige Absicherung.
Individuelle vs. Pauschale Beihilfe: Ein Vergleich
Merkmal | Individuelle Beihilfe + PKV | Pauschale Beihilfe + GKV/PKV |
---|---|---|
Zuschuss | 50–80 % der Behandlungskosten | 50 % des KV-Beitrags (max. Zuschuss) |
Bürokratie | Hoch (Rechnungen einreichen) | Gering |
Familienversicherung | Nicht möglich | Möglich (GKV) |
Wechsel in anderes Bundesland | Unproblematisch | Problematisch (nur bei Gleichregelung) |
Flexibilität | Mehr Leistungen wählbar | Standardleistungen der GKV |
Fazit: Welche Beihilfe passt zu mir?
Die pauschale Beihilfe in Niedersachsen kann eine sinnvolle Alternative sein – insbesondere für:
- Beamte mit geringem Einkommen
- Teilzeitbeschäftigte
- Personen mit Vorerkrankungen, die in der PKV teuer wären
- Familien mit mehreren Kindern
Die klassische individuelle Beihilfe + PKV lohnt sich eher für:
- Beamte mit überdurchschnittlichem Einkommen
- Personen mit hohem Leistungsanspruch (Chefarztbehandlung, Einzelzimmer)
- Alle, die langfristig im Beihilfesystem bleiben wollen
Weiterführende Links & Quellen
- Beihilfe Niedersachsen (NLBlV)
- Verbraucherzentrale Niedersachsen – Pauschale Beihilfe
- Gesetzliche Grundlagen – NBhVO
Noch Fragen?
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