Viele Eltern in Lüneburg und Umgebung stellen sich diese Frage: „Sind meine Kinder in der Privathaftpflicht eigentlich automatisch mitversichert?“ Die Antwort ist meistens ja – aber es gibt wichtige Ausnahmen, die du kennen solltest.
In diesem Beitrag klären wir kurz und verständlich, wie deine Kinder in der privaten Haftpflichtversicherung abgesichert sind, worauf du achten solltest und wann sich ein genauer Blick in den Vertrag wirklich lohnt.
Sind minderjährige Kinder mitversichert?
In der Regel gilt: Unverheiratete Kinder sind bei den Eltern mitversichert, solange sie im gleichen Haushalt leben. Das betrifft:
- Babys und Kleinkinder
- Kinder im Schulalter
- Jugendliche während der Schulzeit
- Kinder während der ersten Ausbildung oder dem Erststudium
Wichtig ist, dass dein Kind noch nicht verheiratet ist und keine eigene Familie gegründet hat. Sobald es eine eigene Wohnung und ein eigenes Einkommen hat, braucht es meist eine eigene Privathaftpflichtversicherung.
Was ist mit kleinen Kindern unter sieben Jahren?
Hier wird es interessant: Kinder unter sieben Jahren (im Straßenverkehr sogar unter zehn Jahren) gelten rechtlich als deliktunfähig. Das heißt: Sie sind laut Gesetz nicht verantwortlich für Schäden, die sie verursachen.
Was bedeutet das in der Praxis?
- Wenn dein Kleinkind z. B. den Fernseher bei Freunden umwirft, muss kein Schadenersatz gezahlt werden.
- Die meisten Standard-Haftpflichttarife leisten in solchen Fällen also nicht.
Aber: Gute Tarife bieten inzwischen eine Mitversicherung deliktunfähiger Kinder – so ist dein Kind auch dann abgesichert, wenn eigentlich keine gesetzliche Haftung besteht.
Was ist mit Schäden unter Geschwistern?
Auch hier hängt es vom Tarif ab. Viele Versicherungen schließen sogenannte Anspruchskollisionen aus – das heißt: Wenn dein Sohn seiner Schwester versehentlich das Handy kaputt macht, ist das nicht automatisch versichert.
In guten modernen Haftpflichttarifen gibt es aber auch hier Lösungen. Deshalb lohnt sich ein Vergleich und ein Blick in die Vertragsdetails.
Sind volljährige Kinder mitversichert?
Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen:
- während Schule, Ausbildung oder Studium
- solange sie noch zu Hause wohnen oder in einer WG wohnen
- wenn keine eigene Familie gegründet wurde
Nach der ersten Ausbildung oder bei einer längeren Pause (z. B. zwischen Schule und Studium) kann der Versicherungsschutz enden.
Unser Tipp als Agentur in Lüneburg
Die Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Besonders für Familien lohnt es sich, den Schutz genau anzusehen.
Als Agentur in Lüneburg beraten wir dich persönlich und helfen dir, den richtigen Tarif für deine Familiensituation zu finden. Wir prüfen, ob:
- deine Kinder ausreichend mitversichert sind
- deliktunfähige Kinder abgesichert sind
- Schäden unter Geschwistern abgedeckt sind
- der Tarif aktuelle Leistungen bietet
Fazit
Kinder sind in der Privathaftpflicht in vielen Fällen mitversichert – aber eben nicht immer so, wie man denkt. Ob Kleinkind, Schüler oder Student: Wer sichergehen will, sollte den eigenen Vertrag regelmäßig überprüfen oder sich persönlich beraten lassen.
Sprich uns gerne an – wir beraten dich in Lüneburg ehrlich und individuell.